Nutzungszeit von Grabstätten läuft ab

FriedhofAuf den fünf Zentral- und verschiedenen Stadtteilfriedhöfen enden bei Grabstätten ohne Pflegeverpflichtung nach der Ruhezeit von zwölf Jahren die Nutzungsrechte. Wer ein solches zwischen dem 1. September und 30. November 2002 auf Melaten, dem Nord-, West-, Süd- und Ostfriedhof oder auf den Friedhöfen in Chorweiler, Deutz, Kalk, Leidenhausen, Mülheim, Schönrather Hof oder Sürth erworben hat, kann dieses auf Antrag um ein bis zwölf Jahre verlängern lassen. Die aktuelle Jahresgebühr beträgt 147,08 Euro. Der Verlängerungsantrag muss innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung bei der Friedhofsverwaltung eingereicht werden. Fragen beantwortet diese unter 0221 / 221-25108.

13.10.2014, Stadt Köln – Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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