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GAG KÜNDIGT KONSTRUKTIVE ZUSAMMENARBEIT AN

Das Oberlandesgericht Köln (OLG Köln) hat mit Beschluss vom 20. Februar 2019 die Beschwerde der GAG Immobilien AG gegen die Bestellung eines Sonderprüfers abgewiesen. Damit wird nun von einem gerichtlich bestellten Wirtschaftsprüfer der Frage nachgegangen, ob die 2016 von der GAG übernommenen rund 1.200 Wohnungen in Köln-Chorweiler zu angemessenen Bedingungen angekauft worden sind und ob ein für das Unternehmen wirtschaftlicher Belegungsrechtsvertrag mit der Stadt Köln abgeschlossen wurde. Den Beschluss zur Bestellung eines Sonderprüfers hat das Landgericht Köln bereits im Sommer vergangenen Jahres auf Antrag von Minderheitsaktionären der GAG gefasst, wogegen das Unternehmen Beschwerde eingelegt hat.

Nach dem Abweisen der Beschwerde wird die GAG diese Sonderprüfung nun konstruktiv unterstützen. „Wir respektieren den Beschluss und streben von unserer Seite aus eine gute und reibungslose Zusammenarbeit an“, erklärte der GAG-Vorstandsvorsitzende Uwe Eichner. Inhaltlich ist die GAG aber nach wie vor überzeugt davon, dass sowohl die Übernahme der Bestände in Köln-Chorweiler als auch der Belegungsrechtsvertrag sozial geboten, technisch machbar und wirtschaftlich sind. „Wir sind deshalb zuversichtlich, dass uns die Wirtschaftlichkeit unseres Handelns nach den Einschätzungen unabhängiger Experten und Wirtschaftsprüfer in der Vergangenheit nun auch von dem gerichtlich bestellten Sonderprüfer bestätigt wird.“

25.02.2019, GAG Immobilien AG

 

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