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Wissenswertes über Bezirksvertretung

Am 13. September 2020 wird die lokale Politik neu gemischt: Am Wahltag bestimmen die Kölnerinnen und Kölner, wer die Mandate für die Bezirksvertretungen, den Stadtrat und den Migrationsrat bekommen wird. Was macht aber eine Bezirksvertretung, wer kann gewählt werden? Was sind die Aufgaben der Bezirksvertreter, wie hoch ist ihre Aufwandsentschädigung? Auf diese und viele anderen Fragen haben wir Frau Cornelie Wittsack-Junge gebeten, möglichst in einer einfachen Sprache, zu antworten. Sie war 2009-2014 Bezirksbürgermeisterin in Chorweiler. 

Sie sehen, die Aufgabenfelder der Bezirksvertreter*innen und des/r Bezirksbürgermeister*in sind sehr vielfältig. Aber Sie können sich mit Ihren Fragen und Anliegen immer an Ihre Bezirksvertreter*innen oder Ihre/n Bezirksbürgermeister*in wenden. Nur so erfahren die Mitglieder der Bezirksvertretung, was Sie bewegt und nur so können diese Ihre Interessen auch vertreten.

Sie haben auch ganz offiziell die Möglichkeit mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten des Stadtbezirks oder der Gemeinde sich an die BV oder den Rat zu wenden, indem Sie eine Eingabe nach §24 GO NRW oder einen Einwohnerantrag nach §25 GO NRW an den Ausschuss für Anregungen und Beschwerden oder an die BV über den/ die Bezirksbürgermeister*in richten. Die BV kann innerhalb ihrer Zuständigkeitsbereiche selbst entscheiden. Ansonsten entscheidet der Ratsausschuss für Anregungen und Beschwerden und die BV gibt ggf. nur eine Stellungnahme ab.

Über unsere Autorin Cornelie Wittsack-Junge

Parteipolitische Aktivität: 2002 als Nachrückerin in die BV, 2004-2009 Fraktionsvorsitzende BV-Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, 2009-2014 Bezirksbürgermeisterin, seit 2015 parteilos.

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