Was sind die Rechten und Pflichten der BV?
Auf der offiziellen Seite der Stadt Köln heißt es dazu:
„Die Bezirksvertretung Chorweiler entscheidet in allen Angelegenheiten, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht. Sie wird zu allen Angelegenheiten gehört, die den Stadtbezirk berühren.“ Die Aufgaben der Bezirksvertretung werden in der Gemeindeordnung NRW und in der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln festgelegt.
Die Aufgaben der Bezirksvertretung sind sehr vielfältig. Zentrale Aufgabe ist hier die Repräsentation des Stadtbezirks Chorweiler. Es geht dabei auch darum, den Stadtbezirk in der Öffentlichkeit nach außen etwa in den Medien positiv zu präsentieren. Die Bezirksvertretung (BV) vertritt die Interessen des Stadtbezirks auch gegenüber dem Rat der Stadt Köln.
Die BV befasst sich mit Angelegenheiten von Gebäuden und Liegenschaften, mit Fragen des Ordnungs- und Verkehrswesens, mit Unterhaltung, Ausstattung, Instandsetzung von Schulen, mit Förderung der Kultur, des Brauchtums, des Sozial- und Gesundheitswesens, des Sports und mit Themen des allgemeinen Verwaltungswesens im Stadtbezirk Chorweiler.
Erfahrungsgemäß sind für die Bürger*innen des Stadtbezirks immer wieder Fragen zur Einrichtung von Einbahnstraßen, Tempolimits, Parkmöglichkeiten, Ampelanlagen, Zebrastreifen, Querungshilfen, Bus- und Bahnlinien etc. oder zu Bebauungsplänen, zur Förderung von Vereinen, Brauchtum, Kultur und Sport, zur Instandsetzung von Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen oder zur Wirtschaftsförderung von großer Bedeutung. Diese Interessen werden von der BV insbesondere gegenüber dem Rat oder gegenüber der Verwaltung vertreten, auch wenn die BV nur dann entscheiden kann, wenn die Angelegenheit im Wesentlichen im Stadtbezirk liegt, wenn also keine anderen Planungen z.B. Bebauungspläne oder Satzungen, die vom Rat beschlossen wurden, vorliegen und die Finanzierung
durch den Haushalt der Stadt Köln abgedeckt ist. Die Bezirksvertretung kann keinen eigenen Haushalt beschließen, sie kann zum städtischen Haushalt Stellung nehmen.
Sie kann aber im Rahmen der vom Rat bewilligten „Bezirksorientierten Mittel“ Anträge für soziale, kulturelle oder sportliche Projekte direkt genehmigen. Auf der Seite der Stadt Köln findet man das Antragsformular und die genauen Bedingungen.
Die BV kann zu allen Angelegenheiten in den oben genannten Bereichen Stellungnahmen abgeben, aber nicht immer eigene Beschlüsse fassen, da diese häufig in die Zuständigkeit des Rates fallen.Über die Zuständigkeiten von BV und Rat gibt es zwar immer wieder unterschiedliche Auffassungen, aber meist sind die Kompetenzbereiche klar definiert, wie ich an zwei Beispielen zeigen möchte:
Beispiel 1:
Am Beispiel von Straßen wird verständlich, wann die BV selbständig entscheiden kann. Die Neußer Landstraße etwa führt als Bundesstraße nur zu einem Teil durch den Stadtbezirk, liegt daher nicht im Entscheidungsbereich der BV. Die BV kann hier allenfalls Anregungen abgeben. Die Robert-Koch-Straße in Pesch hat keine übergeordnete Bedeutung, deshalb konnte die BV hier eine Tempo-30-Zone
beschließen.
Beispiel 2:
Grundschulen haben eine stärkere bezirkliche Bedeutung als weiterführende Schulen wie Gymnasien, da der Einzugsbereich i.d.R. im wesentlichen auf die unmittelbare Umgebung beschränkt ist, wohingegen ein Gymnasium häufig einen Einzugsbereich über den Bezirk hinaus hat. Die BV kann etwa Beschlüsse zur Schulhofgestaltung oder zur Ausstattung fassen.