Positives Ergebnis: „Keine nachteiligen Rechtsgeschäfte“

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Pressemitteilung

Um dem Informationsbedürfnis der Aktionärinnen und Aktionäre beim Thema Sonderprüfung nachzukommen, hat sich die GAG Immobilien AG zu einer außerordentlichen Hauptversammlung entschieden. Die fand aufgrund der derzeitigen Pandemie-Lage als virtuelle Versammlung statt.

Einziger Tagesordnungspunkt war das Ergebnis der 2018 gerichtlich angeordneten Sonderprüfung. Auf Antrag von Minderheitsaktionären wurde der Frage nachgegangen, ob die 2016 von der GAG übernommenen rund 1.200 Wohnungen in Köln-Chorweiler zu angemessenen Bedingungen angekauft worden sind und ob ein für das Unternehmen wirtschaftlicher Belegungsrechtsvertrag mit der Stadt Köln abgeschlossen wurde. Der Wirtschaftsprüfer Michael Wahlscheidt von der international renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly fasste bei der außerordentlichen Hauptversammlung noch einmal seine Ergebnisse zusammen: „Die Bedingungen des Erwerbs der Wohnungen in Chorweiler sind insgesamt angemessen und halten einem Drittvergleich statt. Der Erwerb der Wohnungen stellt kein nachteiliges Rechtsgeschäft dar.“ Auch
beim Abschluss des Belegungsrechtsvertrages mit der Stadt Köln sei die GAG „zu keinen nachteiligen Rechtsgeschäften“ gedrängt worden. Deshalb wurden bei den untersuchten Inhalten „keine Sorgfaltspflichtverletzungen“ von Vorstand und Aufsichtsrat festgestellt.

Vorstandsmitglied Kathrin Möller begrüßte für die GAG dieses Ergebnis. „Wir sind alle erfreut und erleichtert darüber. Und wir sehen uns in der Überzeugung bestätigt, dass unser Handeln stets wirtschaftlich auf einem soliden Fundament steht, sich an den Bedürfnissen der Menschen in dieser Stadt orientiert und dabei auch dem Wohl der GAG dient.“ Vorständin Anne Keilholz wies darauf hin, dass es im Zeitraum 2003 bis 2017 lediglich acht Sonderprüfungsberichte gegeben habe, die auf die gerichtliche Bestellung eines Sonderprüfers zurückzuführen seien. „Auch, wenn es sich bei diesen Zahlen um keine Vollerhebung handelt – das ist ein fast schon exklusiver Kreis, zu dem nun
also auch die GAG Immobilien AG gehört.“ Die Kosten für die Sonderprüfung bezifferte Anne Keilholz auf 1,81 Millionen Euro für den Sonderprüfer, für Rechts- und Beratungsleistungen, für Gerichtskosten und weitere Aufgaben. „Dazu kommt noch die Arbeitsleistung unserer Mitarbeitenden, die teilweise sehr intensiv mit der Sonderprüfung beschäftigt waren.“

Text: GAG Immobilien AG

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