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Fühlinger See – das Badeverbot bleibt ein heißes Thema

Schwimmen und Baden wurde lange Jahre toleriert

Der Fühlinger See ist begehrter Erholungsort nicht nur für Menschen im Kölner Norden, sondern für ganz Köln und weiter hinaus. Das Naherholungsgebiet ist ab 1967 durch die Rekultivierung und Vereinigung der alten Kiesgruben entstanden. Die sieben miteinander verbundenen Seen wurden mit einer Regattastrecke erweitert. Es ist ein Ort, an dem Sport betrieben und Freizeit verbracht wird. Der See ist Teil des Selbstverständnisses des Kölner Nordens geworden. Sich sonnen, angeln, baden im kühlen Nass war in der warmen Jahreszeit lange Jahre eine Lieblingsbeschäftigung der Menschen im Bezirk.

Die Stadt machte ernst

Mit dem Baden und Schwimmen war allerdings im ersten Corona-Jahr 2020 Schluss. Damals erinnerte die Stadt Köln an die Nutzungsbedingungen des Fühlinger Sees, die seit 1984 Baden und Schwimmen außerhalb des Freibadbereichs Blackfoot-Beach verbieten. Dabei berief sich die Kommune auf „eine Vielzahl von Beschwerden von Gästen, die sich über mangelnde Rücksichtnahme und Verstöße gegen die geltenden Verhaltensregeln durch andere Besucher beklagen.“ (Link). Es wurde auch an das Verbot von den Brücken zu springen erinnert und verstärkte Kontrollen angekündigt.

Im folgenden Jahr legte die Stadt nach und stellte Warnschilder an mehreren Stellen auf, die über im jeweiligen See erlaubten Aktivitäten informierten, dass praktisch überall das Baden und Schwimmen verboten wurde. Blackfoot-Beach ist der einzige Ort in der Freizeitanlage, wo Schwimmen noch erlaubt ist. 2021 war auch ein Jahr mit mehreren Badeunfällen. Ein sechsjähriges Mädchen kam sogar in den Gewässern des Fühlinger Sees ums Leben.

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Halten Sie das Badeverbot am Fühlinger See für richtig?
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Seebesucher und lokale Politiker zeigen Unverständnis

Was seit Jahrzehnten zur Gewohnheit wurde, lässt sich nicht so einfach abschaffen. Trotz des Verbotes gehen viele Besucher jeden Alters trotzdem ins Wasser. In den Sozialen Medien hagelte es Kritik, Student Felix Scherf startete Ende 2021 sogar eine Petition, in der er die Abschaffung des Badeverbots forderte. Sowohl die lokale, als auch die überregionale Presse hat darüber berichtet . Die Petition hat ihr Ziel von 5000 Unterschriften schnell erreicht. Allerdings tauchte Felix Scherf danach unter, war für unsere Anfrage nicht erreichbar. Laut telefonischer Auskunft einer Mitarbeiterin der Pressestelle der Stadt Köln, hat allerdings das Begehren Oberbürgermeisterin Frau Reker nicht erreicht.

Die lokalen Politiker im Bezirk Chorweiler haben das Thema auch aufgegriffen. Im August 2021 hat die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung eine mündliche Anfrage an die Stadt Köln gestellt.

Der Fühlinger See ist ein beliebtes Naherholungsgebiet

1. Welchen Sinn und Zweck verfolgt das Badeverbot am Fühlinger See?
Antwort der Verwaltung : Zunächst ist zu betonen, dass das generelle Schwimmverbot in der Regattabahn und den anderen Teilseen bereits seit vielen Jahren gilt. Die Verwaltung hat nun im Zuge der Novellierung der Satzung des Fühlinger See eine neue Beschilderung aufgestellt, um für Nutzer*innen leichter erkennbar auf das bestehende Verbot hinzuweisen. In diesem Jahr ist es (sicherlich auch pandemiebedingt) vermehrt zu Badeunfällen gekommen, manche leider auch mit tödlichem Ausgang. Die Verwaltung hat dies zum Anlass genommen und das Thema bewusst breit in die Öffentlichkeit getragen, um weitere Unfälle zu verhindern. Der Sinn und Zweck besteht darin, Menschenleben zu schützen. Insbesondere Kinder sind den Herausforderungen im Fühlinger See vielfach nicht gewachsen.

2. Gegen das Badeverbot wird täglich und gerade an vielen wärmeren Tagen vielfach verstoßen. Hält die Stadt die Regelung für praxistauglich?
Antwort der Verwaltung:  Es geht darum, für alle Nutzerinnen und Nutzer den rechtlichen Rahmen deutlich zu machen. Die Frage der Umsetzung ist eine andere – es ist unmöglich, sämtliche Seen (80ha Wasserfläche) ohne jedwede Zugangssteuerung in einem öffentlichen Gelände permanent durch eine Wasserwacht oder Rettungsdienste zu überwachen bzw. zu sichern. Vor diesem Hintergrund ist das stringente Badever-bot mit Ausnahme des gesicherten Freibadbereiches der einzig praktikable Weg, um auf die Risiken und Gefahren hinzuweisen.

3. Hat die Stadt bereits überlegt mit dem Blackfoot Beach einen kostenlosen Eintritt für Inhaberinnen und Inhaber des Köln-Passes zu verhandeln?
Antwort der Verwaltung: Bislang gab es keine Gespräche mit dem Betreiber des Blackfoot Beach. Da der Blackfoot Beach ein privat geführtes Unternehmen ist, sollte dies einzig und allein diesem überlassen bleiben. Der Black- foot Beach ist ohnehin schon angehalten, die Preise der öffentlichen Bäder nicht zu übersteigen.

Fraktionsvorsitzender der SPD Inan Gökpinar gegenüber unserer Redaktion dazu: „Wir sind nicht glücklich darüber dass die Stadtverwaltung ein striktes Badeverbot durchsetzen möchte. Die SPD Rat Fraktion hat im Sportausschuss einen Antrag gestellt, dass es sich ein mobiles Schwimmbad realisieren lässt. Es soll die Möglichkeit  geprüft werden, ob ein spezieller Lastwagen, den die Schweizer Firma Aquaiti Itiners entwickelt hat, zum Einsatz kommen kann. Deshalb muss jede kreative Möglichkeit geprüft werden, damit wieder mehr Kinder Schwimmkompetenz bekommen. Dies könnten wir als eine Alternative für die Bürger und Schüler im Kölner Norden anbieten. Dieses wurde auch einstimmig beschlossen.“ In der Juni-Sitzung der Bezirksvertretung startete die SPD-Fraktion und der FDP-Einzelmandatsträger Joshua Schlimgen eine weitere gemeinsame Anfrage bezüglich des Badeverbotes am Fühlinger See (PDF) .
Auf Anfrage unserer Redaktion antwortete der Grüne-Fraktionsvorsitzender Kleinjans: „Im rechtlichen Kontext ist das Schwimmverbot im Fühlinger See unabdingbar, da die Verantwortungszuständigkeiten so klar definiert werden. Ausgenommen Blackfoot-Beach. Das Schwimmverbot existiert schon so lange ohne Konsequenzen bei Nichteinhaltung, dass ich selber verwundert war, dass auf einmal Missachtungen geahndet wurden. Der Fühlinger See ist ein zu großes Gebiet um alle Wasserflächen zu kontrollieren, da jetzt schon DLRG Personal in den Freibädern fehlt, um den Betrieb zu ermöglichen. Daher ist auch eine Durchsetzung des Verbotes am gesamten See (ca. 80 Hektar Wasserfläche) nicht umsetzbar. Die Regattastrecke ist allerdings ein reservierter Bereich für Rudersport, wo die Verletzungsgefahr am Höchsten ist, da dort Sportler mit Hartkörperbooten trainieren. Dort ist eine Durchsetzung des Verbotes für mich verständlich, um Sportler und Badende zu schützen. Der restliche See sollte wieder nach altem Vorbild behandelt werden und die Ahndung des Verbotes unterbleiben, aber die Gäste darüber informiert werden. Wünschenswert wären ein oder zwei zusätzliche Bereiche, die von der DLRG überwacht und gut ausgeschildert zum Schwimmen und Baden freigegeben werden, wie es ja auch an Nordseestränden üblich ist.“
Ein Kompromiss in Sicht?
Nach einigen Informationen hat die Stadtverwaltung signalisiert, dass eine Öffnung weiterer Seen für einen Schwimmbetrieb unter Beaufsichtigung möglich wäre. Es bleibt also weiterhin ein heißes Thema auch in diesem Sommer. Alexander Litzenberger

Häufig gestellte Fragen

Was muss ich bei meinem Aufenthalt auf der Sport- und Erholungsanlage Fühlinger See beachten? Bitte hier klicken.

 

 

Hans-Georg Röhrig, Vorsitzender des Fördervereins Fühlinger See Köln e.V. :

“Die verschiedenen Nebenseen waren ja ursprünglich Baggerlöcher mit teilweise erheblichen Tiefen. Dieses Tiefbaggern hatte zur Folge, dass die Uferkanten relativ steil abfallen- ein für Nichtschwimmer und Schwimmer mitunter gefährlicher Umstand, bestehend darin, dass es bei Grundwasser – und daraus besteht der Fühlinger See komplett ! – zu unberechenbaren Temperaturschichtungen kommt.
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Eine solch plötzliche Abkühlung kann selbst bei geübten Schwimmern zu Krämpfen und damit zur Lebensgefahr führen.

Was das Schwimmen in der Regattabahn darüber hinaus so gefährlich macht, ist der Umstand, dass die dort trainierenden Ruderboote in den meisten Fällen ungesteuert sind ( Ohne Steuermann ! ) und die Ruderer mit dem Rücken zur Fahrtrichtung unterwegs sind.

Schwimmer sind deshalb vom Boot aus so gut wie nicht zu erkennen. Es hat in der Vergangenheit bereits viele Unfälle gegeben, auch mit teils erheblichen Verletzungen. Es wird völlig unterschätzt, mit welcher Geschwindigkeit ein Ruderblatt beim nach vorne rollen des Ruderers, oberhalb der Wasserfläche in Kopf und Schulterhöhe eines eventuellen Schwimmers geführt wird. Die Kante eines Ruderblattes misst nur 4 bis 7 mm!

Ausweichen kann ein trainierendes Boot einem plötzlich erkannten Hindernis so gut wie nie – deshalb liegen in der Regattabahn auch die kilometerlangen Bojenketten, die die Trainingsbahnen sicher voneinander trennen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Schwimmen vor allen Dingen deshalb auf den See 5 begrenzt ist, weil hier die Sicherheit gegeben ist, dass weder durch topographische noch leistungssportliche Gegebenheiten eine Gefährdung besteht.

Die Nutzungsordnung für das Erholungsgebiet Fühlinger See ist unseres Erachtens ausgewogen und beachtet so gut wie alle Nutzungsmöglichkeiten.
Keineswegs ist sie auf Einschränkung bedacht – im Gegenteil: Besucher, Schwimmer, Spaziergänger, Naturfreunde und Sportler finden alle hier ihren Erholungsraum. Wobei die Hochleistungssportler hier die einzige Trainingsstrecke regional weit und breit zur Verfügung haben!”

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