ZeitungsaboAm 14. Januar 2015 wurde am frühen Nachmittag ein Mann aus dem Kölner Norden von einem Unbekannten bedrängt, bei ihm eine Zeitung zu abonnieren. Eine Angehörige des Mannes rief daraufhin die Polizei, der Unbekannte konnte aber nicht mehr angetroffen werden. Die Frau kümmert sich nun um die Stornierung des Abonnements. Grundsätzlich können so genannte Haustürgeschäfte innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.
Die Polizei Köln rät, keine Geschäfte mit Unbekannten an der Haustüre abzuschließen. Schauen Sie sich Besucher vor dem Öffnen der Tür durch den Türspion oder durchs Fenster genau an. Werden die Personen aufdringlich, rufen Sie laut um Hilfe, um Nachbarn auf die Situation aufmerksam zu machen.
Viele weitere Informationen, wie Sie sich schützen können, finden Sie auf der Internetseite der Polizeilichen Kriminalprävention. Außerdem bietet das Kriminalkommissariat Kriminalprävention/Opferschutz der Polizei Köln Beratungstermine an. Erreichbarkeit und Rufnummern finden Sie auf der Internetseite der Polizei Köln.
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