In diesem Jahr fördert die nordrhein-westfälische Landesregierung 112 kommunale Verkehrsvorhaben. Dafür stehen im Landeshaushalt rund 55 Millionen Euro zur Verfügung. Vom Bund kommen weitere Mittel dazu. Die Gesamtkosten der Bauvorhaben werden auf knapp 112 Millionen Euro geschätzt. Bis 2019 sind für den kommunalen Straßenbau noch rund 815 Millionen Euro verfügbar.
„Mit dieser Förderung für den kommunalen Straßenbau gibt die Landesregierung wichtige Impulse für den Erhalt unserer Verkehrsinfrastruktur“, sagt Andreas Kossiski. „So werden in diesem Jahr für die Fahrbahnerneuerung und Erhöhung des Brückengeländers auf der Brücke Merianstraße in Chorweiler insgesamt 650.000 Euro zur Verfügung gestellt. Die Gesamtkosten betragen 1,8 Millionen Euro.
Die Fördermittel vor allem in den Erhalt des bestehenden Straßennetzes zu stecken, ist richtig und notwendig. Deswegen gilt auch bei diesem Programm der Grundsatz ‚Erhalt vor Neubau‘. Darüber hinaus wird sichergestellt, dass alle bereits bewilligten Förderprojekte ausfinanziert werden können.
Zudem bleibt eine finanzielle Reserve für neue Vorhaben bis zum Jahr 2019 bestehen. Was förderfähig ist, wurde eindeutig definiert:
- die grundhafte Erneuerung bestehender Straßen und Brücken,
- die Beseitigung von Bahnübergängen und -sicherungen gemäß des Eisenbahnkreuzungsgesetzes,
- Gemeinschaftsprojekte mit dem Landesbetrieb Straßenbau (Landesstraße/Kommunale Straße), um Synergien zu nutzen und
- der Straßenausbau, wenn die Sanierung oder die Verkehrssicherheit im Vordergrund stehen.
Die zur Verfügung stehenden Fördermittel liegen bis 2016 bei rund 60 Millionen Euro jährlich. Voraussetzung für die Neuaufnahme von Projekten ist vorliegendes Baurecht. Weiterhin muss die Aufnahme der Arbeiten unverzüglich möglich sein.
Artikel wurde freundlich zur Verfügung gestellt von Andreas Kossiski (SPD), Abgeordneter Nordrhein-Westfalen, wp11208986.server-he.de/kossiski