Seit gestern, dem 21. Januar gelten in NRW neue Förderbestimmungen für den sozialen Wohnungsbau. Sie sehen unter anderem vor, dass in Köln und einigen anderen großen Städten in NRW, Häuser mit öffentlich geförderten Wohnungen bis zu sieben Stockwerke, statt wie jetzt, bis zu fünf Vollgeschosse, gebaut werden dürfen. Diese Regelung dürfte der wiederbelebten Diskussion um den Bau des Stadtteils Kreuzfeld an der Grenze zu Köln-Blumenberg neuen Antrieb geben.
Alexander Litzenberger, 22.01.2016
Pressemitteilung “Wohnungsbau: Neue Förderbestimmungen gelten ab heute!”