Nach dem Downlisting im vergangenen Jahr soll nun ein weiterer Wechsel des Börsensegments der GAG Immobilien AG erfolgen. Der Aufsichtsrat von Kölns größter Vermieterin hat in seiner heutigen Sitzung einem Vorstandsbeschluss zugestimmt, nach dem der Widerruf der Einbeziehung der GAG-Vorzugsaktien in den Primärmarkt des Freiverkehrs der Börse Düsseldorf beantragt wird. Sobald dieser Antrag positiv beschieden ist, ist die GAG-Aktie nur noch im allgemeinen Freiverkehr zu handeln.
Notwendig wurde dieser Schritt auf Grund des erhöhten Haftungsrisikos durch die neue Marktmissbrauchsverordnung („MAR“), die am 3. Juli 2016 europaweit verbindlich wird. Ab diesem Zeitpunkt werden verschärfte Regelungen, die bisher nur für den regulierten Markt galten, auch auf den Freiverkehr ausgedehnt. So gelten umfangreiche Berichtspflichten wie die europaweite Veröffentlichung von Ad-hoc-Mitteilungen und Directors Dealings. Darüber hinaus haben auch Unternehmen, deren Aktien im qualifizierten Freiverkehr gehandelt werden, künftig ein Insiderverzeichnis zu führen. „Die spürbaren Erleichterungen in der Verwaltungsarbeit, die wir durch das Downlisting im vergangenen Jahr erreicht haben, werden durch die neue Verordnung nahezu vollständig wieder aufgezehrt. Deshalb ist der Wechsel in den allgemeinen Freiverkehr nur logisch und konsequent“, begründete der GAG-Vorstandsvorsitzende Uwe Eichner diesen Schritt.
Der erneute Wechsel des Börsensegments betrifft wieder die Vorzugsaktien der GAG, derzeit 7.369.775 Stück. „Der eigentliche Sinn und Zweck des Aktienhandels, die Akquise von Fremdkapital über Aktien, ist für die GAG ohnehin nicht notwendig. Aufgrund des Unternehmenswertes und ihrer wirtschaftlichen Stärke kann sie sich zinsgünstig über Banken finanzieren. Mit dem erneuten Wechsel des Börsensegments und dem Wegfall der Haftungsrisiken bekommt die GAG den Spielraum, den sie zur Erfüllung ihrer vielfältigen Aufgaben benötigt“, erklärte Jochen Ott, Vorsitzender des GAG-Aufsichtsrates.
29.04.2016, GAG Immobilien AG