Köln hat die ersten beiden Hochwasserwellen des Jahres mit einem Höchststand von 8,78 Metern Kölner Pegel gut überstanden. Dazu haben die StEB Köln mit ihren festen und mobilen Hochwasserschutzanlagen beigetragen. Selbst bei Wasserständen bis 10,70 Metern, wie 1993 und 1995, ist Köln heute dank des 2008 fertig gestellten Hochwasserschutzes geschützt.
Wie jedoch aus einer kürzlich veröffentlichten Studie des Potsdam-Institutes für Klimafolgenforschung hervorgeht, ist künftig infolge des Klimawandels verstärkt mit extremen Hochwasserereignissen zu rechnen. Die Wissenschaftler empfehlen daher, den Hochwasserschutz zu verbessern.
Die StEB Köln haben diese Gefahr frühzeitig erkannt. Neben festen und mobilen Hochwasserschutzanlagen sowie natürlichen Überschwemmungsgebieten wie der Westhovener Aue gehören daher in Köln auch gesteuerte Retentionsräume zum Repertoire. Das sind eingedeichte Gebiete, die bei großen Hochwasserereignissen gezielt geflutet werden können, um bebaute Gebiete zu entlasten.
Der 2009 fertig gestellte Retentionsraum in Porz-Langel ist der erste betriebsbereite gesteuerte Retentionsraum am Niederrhein.
Die StEB Köln arbeiten kontinuierlich daran, den letzten Baustein des Hochwasserschutzkonzeptes der Stadt Köln zu vollenden: den Retentionsraum Worringen.
Der Retentionsraum Köln-Worringen soll bei prognostizierten Wasserständen über 11,90 Meter zum Einsatz kommen, um den Scheitel eines solchen Extremhochwassers um bis zu 17 cm zu senken und somit eine Überflutung der Hochwasserschutzanlagen im Kölner Norden zu verhindern oder zumindest deutlich zu verzögern. Auf einer Fläche von ca. 670 Hektar können ca. 30 Millionen Kubikmeter Rheinwasser zwischengespeichert werden.
Im April 2016 haben die StEB Köln bei der Bezirksregierung Köln den Antrag auf Planfeststellung für den Retentionsraum Worringen eingereicht. Aus dem anschließenden formellen Beteiligungsverfahren haben sich einige Planänderungen ergeben. Die StEB Köln arbeiten derzeit unter Hochdruck an der Überarbeitung der Planunterlagen und beabsichtigen, den Antrag auf Planänderung bei der Bezirksregierung bis spätesten Ende April zu stellen. Dann geht das Verfahren in die nächste Runde, d.h. es wird für die Inhalte der Planänderung eine zweite Offenlage, also Beteiligung aller Bürger und Träger öffentlicher Belange geben. Diese zweite Offenlage kann im 2ten Quartal stattfinden. Hieran schließt sich wiederum eine Einspruchsfrist von 6 Wochen an. Bei günstigem Verlauf ist dann mit einem Erörterungstermin zum Jahresende und einem Planfeststellungsbeschluss im 1ten Halbjahr 2019 zu rechnen.
Die StEB Köln rufen alle anzuhörenden Fachdienststellen und Privatpersonen auf, im Zuge des formellen Beteiligungsverfahrens bei der Formulierung ihrer Belange auch die dringende Notwendigkeit dieses Hochwasserschutzprojektes zum Wohle der Allgemeinheit zu berücksichtigen.
StEB Köln, 22.02.2018
Foto: chorweiler-panorama.de