In dem Strafverfahren gegen den tunesischen Staatsangehörigen Sief Allah H. (30) und die deutsche Staatsangehörige Yasmin H. (43) hat der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Staatsschutzsenat) die Anklage des Generalbundesanwalts vom 15. Februar 2019 zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet (Aktenzeichen III-6 StS 1/19).
Die Hauptverhandlung soll unter dem Vorsitz des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht Jan van Lessen beginnen am
7. Juni 2019 um 10.30 Uhr
im Saal 1 des Prozessgebäudes
des Oberlandesgerichts Düsseldorf.
Bislang sind 16 Fortsetzungstermine bestimmt bis zum 30. August 2019.
Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe wirft den Angeklagten unter anderem vor, ab Herbst 2017 in Köln einen islamistisch motivierten Sprengstoffanschlag vorbereitet zu haben, bei dem sie den Giftstoff Rizin einsetzen wollten. Das Rizin sollen sie in ihrer Kölner Wohnung aus Rizinussamen hergestellt haben. Wegen der Einzelheiten wird Bezug genommen auf die Pressemitteilung der Bundesanwaltschaft vom 7. März 2019.en bis zu 15 Jahren (§ 20 Abs. 1 Kriegswaffenkontrollgesetz) und für die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren (§ 89a Strafgesetzbuch) vor.
07.05.2019, Quelle: Justiz NRW, Nüße