
Mit dessen Votum kann der GAG-Vorstand nun die notwendigen Gespräche führen und Schritte einleiten, um die Wohnungen in das Eigentum der GAG zu überführen – Voraussetzung für den vorgesehenen Abbau des Instandhaltungsstaus und die Umsetzung der flankierenden sozialen Maßnahmen. Auch der vom Rat der Stadt Köln verabschiedete Betrauungsakt wird erst dann wirksam.
GAG Immobilien AG, 26.06.2015
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