Bauaufsichtsamt und Berufsfeuerwehr zur Situation in Köln

Hochhäuser in ChorweilerAnlässlich der Räumung eines Hochhauses in Wuppertal gibt die Stadt Köln einen Überblick über die Situation bei den Hochhäusern in Köln:

In Köln gibt es rund 420 Hochhäuser mit mehr als 22 Metern Höhe. Diese werden in der so genannten Brandverhütungsschau durch die Berufsfeuerwehr regelmäßig, in der Regel alle drei Jahre, kontrolliert.
Von den 420 Hochhäusern sind 80 Gebäude höher als 60 Meter. Diese werden als Wiederkehrende Prüfung nach der Sonderbauverordnung und Prüfverordnung durch das Bauaufsichtsamt regelmäßig kontrolliert.

Die Wiederkehrende Prüfung nach Sonderbauverordnung und Prüfverordnung umfasst insbesondere:

  • Überprüfung der Übereinstimmung mit der Genehmigungslage
  • Freihalten der Rettungswege
  • Kennzeichnung der Rettungswege
  • Sicherheitstechnische Anlagen (Brandmeldeanlage, Sprinkleranlage, Entrauchungsanlage, Sicherheitsbeleuchtung etc.).

Bei der Brandverhütungsschau prüft die Berufsfeuerwehr, ob eine bauliche Anlage den Anforderungen im Hinblick auf die Sicherheit der Nutzer, deren Selbstrettung im Brandfall und den Anforderungen für die Durchführung möglicher Rettungsarbeiten und die Brandbekämpfung durch die Feuerwehr genügt. Dazu gehören unter anderem die Brandmeldeeinrichtungen, die Löschwasserversorgung, die Rauch- und Wärmeabzugsanlagen und die Aufstellflächen für die Feuerwehr. Wenn offensichtliche Verstöße gegen bauordnungsrechtliche Vorschriften oder sonstige Auffälligkeiten im Hinblick auf eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung festgestellt werden, werden diese dem Bauaufsichtsamt zur weiteren Verfolgung mitgeteilt.

Sowohl in der Brandverhütungsschau als auch in der Wiederkehrenden Prüfung wird, wie es im Fachjargon heißt, „zerstörungsfrei“ geprüft. Das heißt, dass zum Beispiel die Fassaden zwar einer optischen Kontrolle unterzogen werden, aber keine Fassadenverkleidungen geöffnet werden.

In Wuppertal wurde der Mangel zufällig – und bereits 2010 – im Rahmen einer Brandverhütungsschau entdeckt und ordnungsbehördlich verfolgt. Dort wurde eine brennbare Fassadenkonstruktion vorgefunden. Diese ist nach den seit Jahrzenten geltenden Vorschriften nicht zulässig. Die Anforderung an Fassadenmaterialien ist mindestens „schwerentflammbar“, nach den aktuellen Vorschriften sogar „nicht brennbar“. Darüber hinaus führt in Wuppertal der erste Rettungsweg (zum Treppenhaus) an dieser brennbaren Fassade entlang, so dass im Brandfalle eine Rettung nicht möglich wäre.

Im Rahmen der Bauüberwachung von Neubauten werden Bescheinigungen der Fachfirmen über ordnungsgemäße Ausführung und verwendete Materialen zur Bauzustandsbesichtigung nach abschließender Fertigstellung vorgelegt. In der Regel erklärt ein staatlich anerkannter Sachverständiger für Brandschutz ebenfalls die Ausführung gemäß seines Brandschutzkonzeptes.

Aus den Überprüfungen von Bauaufsicht und Feuerwehr ist kein Fall in Köln bekannt, der eine mit Wuppertal oder London vergleichbare Problematik aufweist.

Daher wird, jedenfalls nach derzeitigem Kenntnisstand, in Abstimmung mit der Berufsfeuerwehr eine flächendeckende Untersuchung sämtlicher rund 420 in Köln vorhandenen Hochhäuser derzeit nicht für erforderlich gehalten.
In der Sitzung des Arbeitskreises der Bauaufsichtsbehörden NRW, der am kommenden Mittwoch, 5. Juli 2017, tagt, wird das Thema auf der Tagesordnung stehen.

28.06.2017, Stadt Köln

1.491 Mal aufgerufen

Kommentar schreiben

Sie müssen eingeloggt sein , um einen Kommentar schreiben zu können.

Unsere Website wird durch die Anzeige von Online-Werbung für unsere Besucher ermöglicht.
Bitte denken Sie darüber nach, uns zu unterstützen, indem Sie unsere Website auf die Whitelist setzen.