Trainingsbetrieb am Fühlinger See bis auf weiteres eingestellt

Die Stadt Köln warnt ausdrücklich vor dem Betreten von zugefrorenen Wasserflächen. An vielen Stellen im Stadtgebiet haben sich bereits dünne, nicht tragfähige Eisschichten gebildet und die kalte Witterung soll noch weiter anhalten.
Insbesondere Kinder und Jugendliche überschätzen leicht die Tragfähigkeit des Eises und betreten vermeintlich zugefrorene Baggerseen, Kiesgruben und Weiher oder die Eisflächen zwischen den Buhnen des Rheins und in den Häfen. Erwachsene sollten an ihre Vorbildfunktion für Kinder denken und sie zudem über die Gefahren aufklären.
Auch auf dem Fühlinger See hat sich bereits eine dünne geschlossene Eisdecke gebildet. Um die Sicherheit der aktiven Sportler nicht zu gefährden, wird der Trainingsbetrieb für Ruderer, Kanuten und Wassersportler ab sofort eingestellt. Für Tauchfreunde gilt bis auf Weiteres ein Tauchverbot. Ein Verstoß gegen das Tauchverbot kann mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro geahndet werden. Die Einstellung des Trainingsbetriebs und das Tauchverbot gelten bis auf Widerruf. Die Verwaltung des Fühlinger Sees in formiert Vereine und die Öffentlichkeit, sobald der See wieder freigegeben werden kann.

23.02.2018, Stadt Köln

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