Der Pescher See hat den Status eines Landschaftsschutzgebietes. Der § 26 Bundesnaturschutzgesetz definiert Landschaftsschutzgebiete folgendermaßen: „Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist“. Im Pescher See darf zum Beispiel nicht gebadet werden. Grillen oder Lagerfeuer sind verboten. Das Fischen vom Boot ist dagegen erlaubt und Nachtangeln ebenso. Die Anwohner beklagen sich allerdings seit Jahren über Vermüllung, illegale Badegäste und Vandalismus. Die Stadt Köln hat zwar mehere Maßnahmen zum Schutz des Baggersees ergriffen, dennoch ist die Situation noch nicht unter Kontrolle.
Aus diesem Anlass organisiert Bezirksbürgermeister Reinhard Zöllner (CDU) eine Informationsveranstaltung zum Thema bestehende Problematiken des Naherholungs- und Landschaftsschutzgebiet Pescher See. An der Diskussion beteiligen sich Vertreter der Politik und Stadtverwaltung. Pescher Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen teilzunehmen.
Die Informationsveranstaltung findet am Mittwoch, 04. September 2019, 19.00 Uhr, in der Aula des Gymnasiums Köln-Pesch, Schulstr. 18, 50767 Köln, statt.
29.08.2019. Auf dem Foto: Zaun am Pescher See. chorweiler-panorama.de