Böllerverbot in Chorweiler-Mitte

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Seit Wochen erhitzt das Böllerverbot die Gemüter in Deutschland. Sowohl die Gegner, als auch die Befürworter des Feuerwerks-Verbotes, haben ihre Argumente.

Pro-Böllerverbot
Die Anhänger der Böller-Abstinenz weisen auf die schwierige Corona-Lage hin, die das fröhliche Böllern in Gruppen auf der Straße noch verschärfen kann. Ferner produziere das Feuerwerk innerhalb weniger Zeit an Silvester die gleiche Menge an Feinstaub, wie der Deutsche Autoverkehr in zwei Monaten. Dazu kommen die zahlreichen Verletzungen, die in Krankenhäusern behandelt werden müssen, und diese sowieso jetzt schon am Rande ihrer Kapazitäten arbeiten. Auch viele Haustierbesitzer beklagen sich wegen der lauten Knallerei, die ihre Vierbeiner in Angst und Schrecken versetzt.

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Contra Böllerverbot
Viele Menschen sind von den Verboten und Einschränkungen im Corona-Alltag müde. Sie wünschen sich solch ein lautes und freudiges Ereignis, wie das Silvesterfeuerwerk. Die Hoffnung ist wohl groß, dass das neue Jahr besser wird als das leidige 2020. Sie sagen, dass das Problem nicht die Böllerei an sich sei, sondern der Alkohol und die mangelnde Aufsicht von Kindern und Jugendlichen. Auch die illegal erworbenen, auf dem deutschen Markt nicht zugelassenen Knallkörper tragen den Unfallstatistiken massiv bei. Sie fordern verantwortungsvollen Umgang mit dem Feuerwerk, statt komplette Verbote.

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Halten Sie das Böller- und Feuerwerk-Verbot in der Silvesternacht 2020/21 für richtig?
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Der Böller- sowie Feuerwerks-Verkauf ist verboten. Und zwar verboten in ganz NRW, so hat die Politik entschieden. Ein generelles Böllerverbot in Köln gibt es nicht, allerdings hat die Stadt mehrere Orte bestimmt, wo das Zünden und Abbrennen von Feuerwerkskörpern, Leuchtkugeln, Raketen, bengalischem Feuer, Rauchpulver oder anderen pyrotechnischen Gegenständen verboten ist. Und zwar zum Jahreswechsel 2020/2021, vom 31.12.2020 ab 20 Uhr, bis 01.01.2021 um 3 Uhr.

Neben mehreren Plätzen, Brücken und Straßen in der Innenstadt hat die Kommune explizit den Bereich Chorweiler Zentrum (mit Pariser Platz, Liverpooler Platz, Turkuplatz und Grazer Steig über Mercatorstr. und Chorweiler Zubringer) in die Böller- und Feuerwerk-Verbotszone einbezogen.
Wer gegen das Verbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeld bestraft werden. Zu beachten ist auch, dass sich an Silvester max. 5 Personen aus max. 2 Haushalten treffen dürfen. Dabei werden aber Kinder bis 14 Jahren nicht mitgezählt.

Die Stadt Köln ruft übrigens ihre Bürger auf, statt zu böllern – Licht einzuschalten. Auf Twitter appellieren die Behörden, die Fenster bunt zu bekleben und das Licht in der Wohnung immer wieder an und aus zu schalten.

Alexander Litzenberger

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