Das Oberlandesgericht Köln (OLG Köln) hat mit Beschluss vom 20. Februar 2019 die Beschwerde der GAG Immobilien AG gegen die Bestellung eines Sonderprüfers abgewiesen. Damit wird nun von einem gerichtlich bestellten Wirtschaftsprüfer der Frage nachgegangen, ob die 2016 von der GAG übernommenen rund 1.200 Wohnungen in Köln-Chorweiler zu angemessenen Bedingungen angekauft worden sind und ob ein für das Unternehmen wirtschaftlicher Belegungsrechtsvertrag mit der Stadt Köln abgeschlossen wurde. Den Beschluss zur Bestellung eines Sonderprüfers hat das Landgericht Köln bereits im Sommer vergangenen Jahres auf Antrag von Minderheitsaktionären der GAG gefasst, wogegen das Unternehmen Beschwerde eingelegt hat.
Aktuelles
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Neue Landesförderung ermöglicht nun auch energetische Modernisierung
Dank einer Förderung des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von rund 110 Millionen Euro ist die GAG Immobilien AG nun in der Lage, im Zentrum von Chorweiler auch eine energetische Modernisierung ihrer Bestände durchzuführen. Insgesamt investiert Kölns größte Vermieterin in den kommenden Jahren etwa 150 Millionen Euro in die rund 1.200 vormals zwangsverwalteten Wohnungen. „Damit können wir auch den drängendsten Wunsch der Mieterinnen und Mieter nach neuen Fenstern erfüllen“, freute sich GAG-Vorstand Kathrin Möller über die Entwicklung. „Die bereits erzielten Fortschritte und die jetzt möglichen Verbesserungen zeigen, wie wichtig und richtig die Entscheidung zur Übernahme damals war. Die GAG betreibt in Chorweiler Quartiersentwicklung im besten Sinne“, betonte der GAG-Aufsichtsratsvorsitzende Jochen Ott.
Die vorübergehend gelegten Bodenmetallplatten am Liverpooler Platz in Chorweiler sind für die Bürger unsicher, meint Inan Gökpinar, SPD-Fraktionsvorsitzender in der Bezirksvertretung…
PRESSEMITTEILUNG Am Dienstag, dem 29.01.2019 trafen sich auf Einladung des Vorsitzenden des Bürgervereins Heimersdorf /Seeberg-Süd, Herrn Dieter Höhnen, die Bürgervereine…
Beirat des Bürgerzentrums Chorweiler Köln
Pariser Platz 1
50765 Köln
21.01.2019
Gleichlautend an
Kassenärztliche Vereinigung
Oberbürgermeisterin Henriette Reker
Bezirksvertretung Chorweiler
Ratsmitglieder im Bezirk 6
Sehr geehrte Damen und Herren,
Medienberichten war zu entnehmen, dass bei der von der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein vorgestellten Neuordnung der Kölner Notfallpraxen von zehn existierenden Notfallpraxen zukünftig nur noch sechs betrieben werden sollen.
Nachtrag zur Pressemeldung vom 20. Januar, Ziffer 2 Am frühen Montagmorgen (21. Januar) haben Unbekannte in Köln-Lindweiler erneut einen Zigarettenautomaten…
Bürgerverein Köln-Heimersdorf 17.01.2019 Gleichlautend an Frau OB in Henriette Reker, die Fraktionen im Rat und der BV 6 Frau Beigeordnete…
„Die von der Kassenärztlichen Vereinigung vorgenommene Neuordnung sorgt für zu viele weiße Flecken in der Kölner Notdienstlandschaft. Insbesondere im Stadtbezirk Chorweiler, der zudem über kein Krankenhaus verfügt, wird eine deutliche Unterversorgung auftreten.
Im Stadtteil Köln-Roggendorf/Thenhoven soll am südöstlichen Ortsrand ein neues Wohnbaugebiet realisiert werden. In Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt haben zwei Investoren eine entsprechende Planung für die rund elf Hektar große Fläche entwickelt. Das Areal befindet sich südlich der Baptiststraße, östlich der Berrischstraße und ist im Osten durch die Eisenbahntrasse und im Süden durch den Pletschbach begrenzt. Es ist im Flächennutzungsplan überwiegend als Wohnbaufläche ausgewiesen.

