
Aktuelles

Als erste Millionenstadt hat Köln eine Verordnung zum Schutz von Katzen erlassen. Diese tritt am Mittwoch, 4. April 2018, in Kraft und umfasst eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen. Katzenhalterinnen und -halter, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, sind verpflichtet, diese ab dem Alter von fünf Monaten von einem Tierarzt kastrieren zu lassen. Zudem müssen die Katzen dauerhaft mit einem Mikrochip oder einer Ohrtätowierung gekennzeichnet und bei einem Haustierregister – zum Beispiel „TASSO e.V.“ oder „FINDEFIX“ – registriert werden. Fortpflanzungsfähige Katzen dürfen künftig nur freien Auslauf haben, wenn sie kastriert sind.
Mit einer Informationskampagne weist die Stadt Köln Katzenhalterinnen und -halter auf ihre Pflichten hin. Sie verteilt Informationsplakate und Faltblätter an Kölner Tierarztpraxen.



Jedes Jahr gehen Tausende Kölner auf die Straßen und in die Parks ihrer Stadt und sammeln Müll auf. Die AWB und die Kölle Putzmunter-Partner unterstützen diese Aktionen das ganze Jahr über. Sie stellen ihnen Handschuhe und Müllsäcke zur Verfügung. Den gesammelten Müll holt die AWB am vereinbarten Ort ab und entsorgt ihn fachgerecht. Auch im Bezirk Chorweiler gibt es mehrere Initiativen dieser Art.
Der Gemeindesaal der Kirche St. Katharina von Siena in Köln Blumenberg war bei der Infoveranstaltung der Stadt Köln am 14….





