Todesfall nach Gewahrsannahme infolge häuslicher Gewalt

Am Sonntagnachmittag (1. Mai) ist ein hochalkoholisierter Kölner (53), der sich zu diesem Zeitpunkt in polizeilichem Gewahrsam befand, in einer Klinik verstorben.

Gegen 14 Uhr hatten Polizisten den Mann nach einer Gewalttätigkeit gegen eine Familienangehörige in seiner Wohnung in Chorweiler widerstandslos in Gewahrsam genommen. Die Beamten sprachen gegen den 53-Jährigen ein 10-tägiges Rückkehrverbot aus. Ein Atemalkoholtest vor Ort ergab circa 2,4 Promille.

Zur Ausnüchterung und Verhinderung weiterer Straftaten wurde der Kölner zum Polizeipräsidium gefahren. Die Mitnahme von Medikamenten aufgrund einer von ihm angegebenen Herzerkrankung wurde gewährleistet. Unmittelbar, nachdem die Beamten einen Arzt zur Ausstellung einer Haftfähigkeitsbescheinigung angefordert hatten, kollabierte der 53-Jährige im Polizeigewahrsam. Ein hinzugerufener Notarzt ließ ihn in ein Krankenhaus einweisen, wo er verstarb.

Der Leichnam wurde beschlagnahmt. Mit der Einleitung eines Todesermittlungsverfahrens wurde die Kriminalpolizei Bonn beauftragt. Die Ermittlungen dauern an. (cg)

01.05.2016, Polizei Köln

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