Aktuelles

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Informationsveranstaltung Pescher See

Der Pescher See hat den Status eines Landschaftsschutzgebietes. Der § 26 Bundesnaturschutzgesetz definiert Landschaftsschutzgebiete folgendermaßen: „Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist“. Im Pescher See darf zum Beispiel nicht gebadet werden. Grillen oder Lagerfeuer sind verboten. Das Fischen vom Boot ist dagegen erlaubt und Nachtangeln ebenso. Die Anwohner beklagen sich allerdings seit Jahren über Vermüllung, illegale Badegäste und Vandalismus. Die Stadt Köln hat zwar mehere Maßnahmen zum Schutz des Baggersees ergriffen, dennoch ist die Situation noch nicht unter Kontrolle.

Kleine Stars in der Manege an der minibib

In Chorweiler schlägt der Zirkus seine Zelte auf. Der Kölner ZirkusBus gastiert dort auf Einladung der GAG Immobilien AG und bietet den Kindern aus dem Wohngebiet Spiel, Spaß, Spannung und Abwechslung in den Sommerferien. Unter Anleitung von erfahrenen Zirkuspädagogen können die angehenden Nachwuchsartisten täglich zwischen 10 und 15 Uhr verschiedene Zirkusdisziplinen ausprobieren und erlernen. Aufgeführt werden die erlernten Tricks und Kunststücke im Rahmen der Eröffnung der minibib im Stadtteil

Neue Unterkunft für Geflüchtete in Fühlingen

 

120 Plätze – Besichtigung am 6. August 2019 möglich

Die Stadt Köln belegt voraussichtlich ab Mitte August eine neue Unterkunft für Geflüchtete in der Neusser Landstraße in Köln-Fühlingen. Der neu errichtete „Systembau“ bietet Platz für bis zu 240 Personen. Aufgrund der rückläufigen Geflüchteten-Zahlen werden in der Unterkunft allerdings nur bis zu 120 Personen wohnen. Die übrigen Plätze hält die Stadt im Zuge des sogenannten Ressourcen-Managements als Reserve vor. 

Zweite Antragsfrist Verfügungsfonds endet am 09. August

Bis zum 09. August können Bürgerinnen und Bürger sowie Sozialraumakteure und Vereine noch Gelder für Projekte im Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ beantragen. Dann endet die zweite von insgesamt sechs Fristen bis Mai 2020. Die darauffolgende Frist endet am 27. September 2019. Der Verfügungsfonds ist eine Maßnahme innerhalb des Programms „Starke Veedel-Starkes Köln“ und wird vom Quartiersmanagement des Sozialraums betreut.

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WEISSER RING

Die Organisation WEISSER RING e.V. hilft Menschen, die Opfer von Kriminalität und Gewalt geworden sind. Auch ihre Angehörige werden betreut. Sie ist ein gemeinnütziger und einziger bundesweit tätiger Opfer­hilfe­verein mit rund 2.900 ehren­amtlichen Helfern in mehr als 400 Außenstellen, dem Opfer-Telefon und der Onlineberatung. Nun gibt es eine Beratungsstelle des WEISSEN RINGS auch in Chorweiler.