
Folgende Standorte für die Errichtung von Wohnhäusern in Systembauweise wurden beschlossen:
- Kalscheurer Weg – Zollstock
- Merlinweg – Rondorf
- Dürener Straße – Lindenthal
- Heinrich-Rohlmann-Straße – Ossendorf
- Im Grund / Pastor-Wolff-Straße – Niehl
- Auweiler Straße – Esch
- Urbacher Weg – Porz
Darüber hinaus hat der Rat die Verwaltung beauftragt für die nachfolgenden vier Standorte, die zur Bebauung mit Wohnhäusern in konventioneller Bauweise für eine langfristige Flüchtlingsunterbringung genutzt werden sollen, alle erforderlichen Schritte zur Vorbereitung von Planungs- und Baubeschlüssen zu unternehmen und nötigenfalls erforderliche Bebauungspläne aufzustellen beziehungsweise abzuändern:
- Trierer Straße – Neustadt Süd
- Pater-Prinz-Weg – Rondorf
- Brohler Straße – Marienburg
- Widdersdorfer Landstraße – Lövenich
Der Rat der Stadt Köln hat die Verwaltung darüber hinaus beauftragt zu prüfen, inwieweit sich auf dem grundsätzlich für den Wohnungsbau geeigneten städtischen Grundstück an der Piusstraße (Lindenthal) sowie auf einem im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben stehenden Grundstück am Gustav-Heinemann-Ufer (Rodenkirchen), möglicherweise Wohnhäuser in konventioneller Bauweise zur langfristigen Unterbringung von Flüchtlingen errichten lassen, hilfsweise Wohnhäuser in Systembauweise für einen temporäre Nutzung. Im Übrigen soll die Verwaltung kurzfristig klären, ob die beiden genannten Grünstücke von der GAG Immobilien AG zur Errichtung von Wohnhäusern für Flüchtlinge bebaut werden können. Des Weiteren soll sie berichten, welche städtischen Grundstücke für eine konventionelle Bauweise zur langfristigen Unterbringung von Flüchtlingen der GAG kurzfristig angeboten werden können.
Vor dem Hintergrund steigender Zugangszahlen von Flüchtlingen prüft die Stadt Köln laufend und im gesamten Stadtgebiet weitere Grundstücke auf ihre Eignung zur Unterbringung von Flüchtlingen. Neben einer gewissen Mindestgröße zählt auch die vollständige Erschließung der Flächen sowie die soziale Stabilität des umgebenden Stadtteils zu den Auswahlkriterien der Verwaltung. Darüber hinaus soll eine ausreichende Infrastruktur (Geschäfte, Schulen, Integrationsmöglichkeiten durch Vereine) verfügbar sein. Angestrebt ist und bleibt, die Flüchtlingsunterkünfte dezentral auf das gesamte Stadtgebiet zu verteilen.
17.12.2014, Stadt Köln





