StEB Köln informieren über Verfahren zur Planfeststellung für den Retentionsraum Köln-Worringen

Rheinpanorama

Der Retentionsraum Köln-Worringen ist der letzte Baustein des Hochwasserschutzkonzeptes der Stadt Köln von 1996 und darüber hinaus eines der wichtigsten überregionalen Hochwasserschutzprojekte am Rhein.

Die StEB Köln (Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR) haben im April 2016 bei der Bezirksregierung Köln die Planfeststellungsunterlagen für den Bau des Retentionsraums Köln-Worringen eingereicht und den Antrag auf Planfeststellung gestellt. Nach der ersten Offenlage haben sich aufgrund von Einwendungen und technischen Optimierungen Planänderungen ergeben. Mit dem Antrag auf die erste Planänderung wird die Planfeststellung für diese Änderungen beantragt. Diese Unterlagen müssen jetzt ebenfalls eine Offenlage durchlaufen. Diese zweite Offenlage wird vom 21.06. bis einschließlich 20.07.2018 stattfinden.

Jeder, dessen Belange durch die Planänderung erstmalig oder stärker als bisher berührt werden, kann sich bis spätestens zwei Wochen nach dem Ende der Auslegungsfrist, das heißt bis zum 03.08.2018 einschließlich, hierzu äußern. Die Einwendungen aus beiden Offenlagen werden anschließend in einem Erörterungstermin behandelt.

Der Antrag auf Planänderung und die dazugehörigen Unterlagen werden bei der Stadtverwaltung Köln zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

Die Durchführung des Verfahrens liegt in den Händen der Bezirksregierung Köln. Im Rahmen des Verfahrens können Träger öffentlicher Belange sowie Bürgerinnen und Bürger eine Einwendung abgeben, die von der Bezirksregierung geprüft wird. Termine und Fristen werden von der Bezirksregierung bekanntgegeben.

Gleichzeitig wird die Bekanntmachung ab dem 21.06.2018 auf der Internetseite der Stadt Köln unter Internetseite der Stadt Köln  veröffentlicht. Dabei wird ebenfalls ab dem 21.06.2018 auf die Internetseite der Bezirksregierung Köln

Internetseite Bezirksregierung Köln  zu den Planunterlagen verlinkt. Die auszulegenden Planunterlagen und die Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Köln sind mit Beginn der Offenlage bis zum Ende der Einwendungsfrist auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln einsehbar. Maßgeblich ist der Inhalt der zur Einsicht ausliegenden Unterlagen bei der Stadt Köln.

Die StEB Köln wollen für die Bevölkerung ortsnah erreichbar sein und die Planung und den Bau des Retentionsraums transparent kommunizieren. Deshalb bieten die StEB Köln als Service an, dass alle Interessierten sich parallel zu dem offiziellen Verfahren im Informationsbüro im Hackhauser Weg 2 in Köln-Worringen informieren können. Zu beachten ist, dass hier jedoch keine Einwendungen entgegengenommen werden können.

Informationen zum Retentionsraum-Worringen finden Sie auch auf der Website der StEB Köln hier .

19.06.2018, Stadtentwässerungsbetriebe Köln

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