Stadt prüft weitere Flächen zur Errichtung von Flüchtlingsunterkünften

In seiner Sitzung am 28. Juni 2016 hat der Stadtrat die Verwaltung beauftragt, elf für die Errichtung von temporären Flüchtlingsunterkünften vorgeschlagene, städtische Grundstücke auf ihre Eignung für diesen Zweck zu prüfen. Dabei handelt es sich um folgende Flächen:

  • Stöckheimer Weg, Köln-Mengenich
  • Lindweiler Weg, Köln-Longerich (Erweiterung des bestehenden Standortes)
  • Erbacher Weg, Köln-Lindweiler
  • Sinnersdorfer Straße, Köln-Roggendorf
  • Aloys-Boecker-Straße / Frankfurter Straße, Köln-Lind
  • Rolshover Straße / Zum Milchmädchen, Köln-Poll
  • Loorweg, Köln-Zündorf (Erweiterung des bestehenden Standortes)
  • Antoniusstraße / Am Hühnerweg, Köln-Urbach
  • Schlagbaumsweg /Ostmerheimer Straße, Köln-Holweide
  • Haferkamp, Köln-Flittard
  • Berliner Straße / Neurather Weg, Köln-Höhenhaus

Das ursprünglich ebenfalls vorgeschlagene städtische Grundstück am Bensberger Marktweg in Köln-Dellbrück wurde von der Verwaltung zurückgezogen, weil über einen Antrag zur Ausweisung der Fläche als Naturschutzgebiet noch nicht entschieden ist.  

Zur Bewertung der einzelnen Flächen beginnen in den nächsten Tagen die erforderlichen Untersuchungen hinsichtlich der Eignung der Standorte. Nach Abschluss der Begutachtung wird der Rat nach der Sommerpause abschließend über die Bebauung derjenigen Flächen entscheiden, die als geeignet beurteilt werden.  

Der Ratsauftrag erfolgt angesichts eines anhaltend hohen Zugangs von Geflüchteten, der dazu geführt hat, dass zurzeit mehr als 3.000 Geflüchtete in vorläufigen Notunterkünften untergebracht werden mussten. Die Stadt benötigt daher auch weiterhin ungenutzte Wohn- und Gewerbegebäude, in denen sie geflüchtete Personen unterbringen kann.  

Zurzeit leben mehr als 13.700 Geflüchtete in städtischen Einrichtungen. Für die Stadt Köln besteht eine gesetzliche Verpflichtung, die Menschen unterzubringen und sie zu versorgen, um eine drohende Obdachlosigkeit zu vermeiden.

Stadt Köln, 06.07.2016

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